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Allgemeines

Aufgabenspektrum

Die Hauptaufgabe des Wasser- und Bodenverbandes ist die Unterhaltung der in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässer 2. Ordnung und Unterhaltung und Betrieb der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen.

Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umfasst die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Bei der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen werden die ökonomischen, landeskulturellen und ökologischen Gesichtspunkte berücksichtigt.

Es ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erhöhung der Gewässersohle kommt. Der freie Auslauf von Dränagen und Rohrleitungen muss gesichert bleiben. Auftretender Hochwasserabfluss ist schadlos abzuführen.

Die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:

Gewässerpflege offener Gewässer

  • Krautung
  • Grundräumung
  • Böschungsmahd
  • Sohl- und Ufersicherungsmaßnahmen
  • Beseitigen lokaler Abflusshindernisse
  • Wiederherstellen des Gewässerprofils
  • Anlegen von Krautfängen und Räumen von Sandfängen
     

Unterhaltung von Rohrleitungen und dazugehörigen Schachtbauwerken

  • Spülung und Kamerabefahrung zur Erfassung und Reparatur von Schadstellen
  • Reparatur an Rohrleitungen und dazugehörigen Schachtbauwerken
  • Lage- und Zustandserfassung von Rohrleitungen

Unterhaltung von Wehr- und Stauanlagen und Bauwerken
 

Unterhaltung von Deichen und Schöpfwerken (Bedienung, Pflege und Wartung)
 

Gehölzpflege
 

Grabenschauen

Der WBV führt in den 10 Schaubezirken rund 30 öffentliche Schauen durch. Im Bereich Demmin werden die Grabenschauen im Frühjahr und Bereich Altentreptow im Herbst durchgeführt.

Bei diesen Veranstaltungen gibt der WBV einen Überblick über den Umfang der durchgeführten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen des letzten Jahres. In Form eines Ausblicks werden die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen für das nächste Jahr vorgestellt, beraten und abgestimmt.

Die Grabenschau soll ausdrücklich der konstruktiven Diskussion und der Besichtigung von Problemstellen dienen. Die Grabenschauen sind öffentliche Veranstaltungen. Die Grundstückseigentümer, Bewirtschafter und alle Bürger der jeweiligen Gemeinde können an diesen Veranstaltungen teilnehmen.