Zum Inhalt springen

Investitionen

Investitionen im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung

Zur Gewährleistung eines hydraulisch leistungsfähigen Systems der Gewässer 2. Ordnung und zum Schutz der Gewässer als natürliche Lebensgrundlage (Tiere und Pflanzen) ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und leistungsfähige Gewässer unterhaltung einschließlich der Durchführung von Investitionen unverzichtbar.

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ führt satzungskonform im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verträge im Auftrag bzw. in Zusammenarbeit mit den ausbaupflichtigen Gemeinden schwerpunktmäßig folgende Investitionen durch:

  • Polderrenaturierungen im Rahmen des Moorschutzprogramms
  • Ausbau und naturnaher Rückbau von verrohrten Gewässer 2. Ordnung und dazugehöriger Anlagen
  • Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit
  • Hochwasserschutzmaßnahmen und Neuregulierung hydrologischer Systeme
  • Ersatzinvestitionen (z. B. Schöpfwerke und weitere bauliche Anlagen)

Mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wurden folgende Ergebnisse erzielt:

  • Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses
  • Verbesserung und Optimierung der Unterhaltung
  • Nachhaltige Einsparung zukünftiger Energie-, Betreuungs- und Unterhaltungskosten
  • Rekonstruktion bzw. Ersatz von verschlissenen Schöpfwerken, wasserwirtschaftlichen Anlagen
  • Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Rekonstruktion bzw. Ersatz von verschlissenen Wehranlagen durch Neubau von Fischaufstiegsanlagen
  • Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Moorschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit geänderten Rahmenbedingungen, wie z. B. Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung in den Poldern, Renaturierung von Mooren / Verringerung des Moorsackungsprozesses
  • Hochwasserschutz unter dem Aspekt der Zunahme von Starkregenereignissen

Mit den vorgenannten Ergebnissen erreichen wir die Zufriedenheit und Akzeptanz der Beitragszahler und haben somit auch eine gute Basis für zukünftige Problemlösungen. Des Weiteren ist es unser Bestreben, dass mit den durchgeführten Investitionen Beiträge in den Folgejahren eingespart und zusätzliche Einnahmen gesichert werden.

Auch zukünftig ist ein erheblicher Investitionsbedarf v. a. in den verrohrten Gewässerbestand erforderlich. Der Anteil Rohrleitungen am Gewässerbestand beträgt insgesamt 640 km – ca. 30 % des Anlagenbestandes. Davon sind ca. 75 % älter als 40 Jahre.

Ein sehr geringer Anteil Rohrleitungen lässt sich im Rahmen der Förderperiode 2015–2021 mit Fördermitteln bis 90 % in Form von ökologisch sinnvollen und technisch machbaren Entrohrungen in den Griff bekommen. Für die Refinanzierung des Rohrleitungsbestandes muss es das Ziel sein, zusammen mit den Gemeinden als den wirtschaftlichen Eigentümern ein Rohrleitungskonzept zu entwickeln und umzusetzen.