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Gesetzliche Grundlagen

Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr gesetzlich und satzungsmäßig zugewiesen sind.

Das Wasserverbandsgesetz (WVG) schreibt den Wasser- und Bodenverbänden die Arbeit nach einer Satzung vor.

Der Verband untersteht der Rechtsaufsicht des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, mit Sitz in Neubrandenburg.

Die technischen Fachbehörden sind das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund.