Gehölzpflege
Maßnahme im Bereich Gewässerböschung, Gewässerumfeld
Zielstellung/Beitrag zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
Für die Entwicklung der Fließgewässer werden im Bereich der Böschung und des Uferrandstreifens eines Gewässers Anpflanzungen von Gehölzen vorgenommen. Die gepflanzten oder natürlich vorhandenen Gehölze müssen durch Pflegemaßnahmen unterhalten werden, so dass eine ausreichende Beschattung der Gewässer und der Böschungen gewährleistet werden kann. Die Gehölzpflegearbeiten werden nur nach Bedarf in den erforderlichen Abschnitten fachgerecht durchgeführt.
Durchführung und Geräteeinsatz
Zeitraum: Anfang Oktober bis Ende Februar