Grundräumung
Maßnahme im Bereich Gewässersohle
Zielstellung und Beitrag zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
Die Grundräumung dient der Entfernung des an der Sohle flächenhaft oder punktuell sedimentierten Materials. Da hierfür vor allem die Fließgeschwindigkeit und Wassertiefe entscheidende Prozessgrößen sind, sind die Auflandungstendenzen in gefällearmen Gewässertypen und strömungsberuhigten Bereichen größer. Abhängig vom Umfeld sind grobe bis feine mineralische Ablagerungen (Steine, Kiese, Sande), schlammige (feine) oder teilweise stark organisch durchsetzter Sedimente vorzufinden. Ziel der Grundräumung ist die Wiederherstellung des ausgebauten Abflussquerschnittes, um angrenzende Nutzungen nicht nachteilig zu beeinflussen.
Durchführung und Geräteeinsatz
Die Grundräumung wird i.d.R. mit dem Bagger durchgeführt, ggf. aber auch manuell. Bei schlammigem Sediment in größeren Gewässern kann auch die Saugbaggertechnik zum Einsatz kommen. Der Verbleib des Räumgutes wird vorab mit den Flächeneigentümern bzw. Bewirtschaftern abgestimmt.
Zeitraum: Mitte Juli - Ende Februar