Krautung und Böschungsmahd
Maßnahme im Bereich Gewässersohle
Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses
Die Krautung umfasst das Abmähen des von der Sohle her aufwachsenden Pflanzenbewuchses sowie seine Entnahme, das Ablegen und ggf. die Entsorgung. Die Maßnahme zielt auf eine Freihaltung des Gewässerquerschnittes und die Verringerung der hydraulischen Rauigkeit. Damit wird bewirkt, dass sich die Wasserspiegellagen im ursprünglichen bzw. ausgebauten Bereich bewegen und angrenzende Nutzungen nicht nachteilig durch verkrautungsbedingte Abflussbehinderung beeinträchtigt werden.
Durchführung und Geräteeinsatz
Die Technologie zur Durchführung der Krautung hängt von den jeweiligen Bedingungen der Gewässer ab. In schmaleren Gewässern oder bei nicht ausreichender Gewässertiefe wird vom Ufer aus mit dem Mähkorb gekrautet bzw. an schwer zugänglichen Stellen die Handmahd praktiziert. Bei schwer zugänglichen Stellen mit ausreichender Gewässertiefe und –breite wird der Einsatz eines Mäh-bzw. Krautbootes praktiziert.