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Finanzierung des Verbandes

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, verfügt der WBV über einen eigenen Haushalt. Dadurch finanziert er die unterschiedlichsten Unterhaltungsmaßnahmen.

Die WBV-Geschäftsstelle in Verbindung mit dem Vorstand erarbeitet den Entwurf des Haushaltplanes. Der jährliche Haushaltsplan wird in der Verbandsversammlung diskutiert und beschlossen.

Die Finanzierung des Haushalts erfolgt per Gesetz aus Beiträgen der Verbandsmitglieder. Die gezahlten Beiträge der Mitgliedsgemeinden des Verbandes legen die Gemeinden über eine eigene Satzung auf ihre grundsteuerpflichtigen Grundstückseigentümern, den Grundstücksnutzern und/oder den Nutzern von Verbandsanlagen um.

Die Ausgaben werden nach den Aufwendungen des Vorjahres, den Festlegungen in den Gewässerschauen und dem Umfang des von den Mitgliedern beschlossenen Aufgabenrahmens für das folgende Geschäftsjahr festgelegt. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt durch den Vorstand und die Prüfstelle des WBV-Landesverbandes im Rahmen einer jährlichen Prüfung.

Das Geschäftsjahr erstreckt sich vom 1. Januar bis 31. Dezember