Satzung
Das Wasserverbandsgesetz (WVG) schreibt den Wasser- und Bodenverbänden die Arbeit nach einer Satzung vor.
Die Satzung regelt alles, was für eine Rechtsbeziehung zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern notwendig und nicht bereits in übergeordneten Gesetzen vorgeschrieben ist.
Die Satzung regelt:
- den Namen und Sitz des Verbandes
- die Aufgaben
- das Verbandsgebiet
- die Mitgliedschaft
- die Grundsätze für die Beitragsbemessung
- die Bildung und Aufgaben der Verbandsorgane
- die Durchführung von Verbandsschauen
- die Satzungsänderungen
- die Bekanntmachungen
Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense / Mittlere Peene trat zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Es wurden bisher drei Änderungssatzungen beschlossen.
Die Erste Änderungssatzung trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die Zweite Änderungssatzung trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Die Dritte Änderungssatzung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Lesefassung der Satzung gibt den aktuellen Stand ab 01.01.2023 wider.
Die in der Satzung festgelegten hoheitlichen Aufgaben werden eigenverantwortlich mit Beteiligung und im Interesse seiner Mitglieder unter staatlicher Aufsicht wahrgenommen.